Forstbeamte und Forstverwaltung

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Förster und Forstverwaltung

Förster sind zuständig für die sogeannte Forstwirtschaft. Die Forstverwaltung versicht die nachhaltige Nutzung des Waldes sowie des darin vorkommenden Wildes zu schützen.. Der Fokus ihrer Arbeit und das Ausmaß ihrer Kompetenzen variiert dabei in Abhängigkeit der Zielvorgaben des jeweiligen Waldbesitzers bei der Gewichtung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen des Waldes sowie je nach Art ihres Dienstverhältnisses (Privatwirtschaft versus Staatsdienst).

Während Forst- und Jagdverwaltung früher noch getrennt waren, kam es ab dem 17. Jahrhundert zu einer Verschmelzung der beiden Berufsgruppen. Die Entwicklung der deutschen Bezeichnungen der für den Wald zuständigen Beamten lässt sich beispielhaft beim Königreich Preußen nachvollziehen. Dort trugen diese königlichen Forstbeamten noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Bezeichnungen „Heidewärter“, „Heideläufer“ und „Heidereiter“. Die dazugehörige Dienstwohnung hieß „Heidehaus“ oder „Heidereiterei“. Für den im Jahr 1727 noch als „Heideläufer“ benannten Beamten taucht ab 1740 die Bezeichnung „Gehender Förster“ und ab 1742 die Bezeichnung „Unterförster“ auf.Analoges gilt für den „Heidereiter“. Der im Jahr 1736 als „Heidereiter“ angesprochene Beamte trägt ab 1740 die Bezeichnung „Reitender Förster“, ab 1745 wird er als „Oberförster“ tituliert.

Aus- und Fortbildung in der Forstverwaltung und den Forstberufen

Für das Berufsziel Förster braucht es in Deutschland ein abgeschlossenes Studium der Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder der Forstwissenschaft an einer Universität. Nach dem Studium kann sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst anschließen. Diese endet mit der staatlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen als Forstinspektor oder für den höheren Dienst als Forstassessor. Eingangsvoraussetzung im ersteren Fall ist Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH) oder Bachelor, anderenfalls Diplomforstwirt (Universität) oder Master. Forstwirte, Forsttechniker oder Forstwirtschaftsmeister können auf Wunsch des Waldbesitzers als Förster eingesetzt werden, allerdings wird meist auch im Privatwald die im öffentlichen Waldbesitz zwingende Befähigung zum gehobenen Forstdienst (Laufbahnprüfung) erwartet.

Da für Förster die Ausübung und Organisation der Jagd oftmals zu den dienstlichen Aufgaben zählt, insbesondere bei Beschäftigten auf der Ebene der Forstrevierleiter, ist der Jagdschein und praktische Erfahrung bei der Jagd in den meisten Forstverwaltungen eine Einstellungsvoraussetzung.

Mitgliederstärkster Berufsverband für Förster in Deutschland ist der Bund Deutscher Forstleute im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion. Eine weitere Gewerkschaft und Tarifpartner ist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). In diesen Verbänden organisieren sich Forstleute, Forstwirte und Forstwirtschaftsmeister, aber auch Verwaltungsmitarbeiter, Waldpädagogen und andere im Wald beschäftigte Personen.


 

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Red 20201223

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